Handelsregistereintrag: Der vollständige Leitfaden

Der Eintrag ins Handelsregister ist für Schweizer Unternehmen obligatorisch. Hier erfahren Sie alles Wichtige.

Was ist das Handelsregister?

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis aller registrierten Unternehmen in der Schweiz. Es dient der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr.

Wer muss sich eintragen?

Eintragungspflichtig sind:

  • Alle Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
  • Genossenschaften
  • Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
  • Einzelfirmen mit über CHF 100000 Umsatz

Wichtige Einträge

Folgendes wird ins Handelsregister eingetragen:

  • Firmenname: Eindeutige Bezeichnung
  • Rechtsform: AG, GmbH, etc.
  • Sitz: Gemeinde des Hauptsitzes
  • Zweck: Geschäftstätigkeit
  • Kapital: Aktien- oder Stammkapital
  • Organe: Verwaltungsrat, Geschäftsführung
  • Unterschrift: Zeichnungsberechtigte Personen

Der Anmeldeprozess

1. Dokumente vorbereiten

  • Öffentliche Urkunde (Statuten)
  • Gründungsprotokoll
  • Ausweiskopien

2. Anmeldung einreichen

Die Anmeldung erfolgt beim kantonalen Handelsregisteramt.

3. Prüfung

Das Amt prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

4. Publikation

Nach Eintragung wird die Firma im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert.

Kosten

Die Kosten variieren je nach Kanton, typisch:

  • Erstanmeldung: CHF 600-1200
  • Änderungen: CHF 200-400

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