Der Eintrag ins Handelsregister ist für Schweizer Unternehmen obligatorisch. Hier erfahren Sie alles Wichtige.
Was ist das Handelsregister?
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis aller registrierten Unternehmen in der Schweiz. Es dient der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr.
Wer muss sich eintragen?
Eintragungspflichtig sind:
- Alle Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
- Genossenschaften
- Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
- Einzelfirmen mit über CHF 100000 Umsatz
Wichtige Einträge
Folgendes wird ins Handelsregister eingetragen:
- Firmenname: Eindeutige Bezeichnung
- Rechtsform: AG, GmbH, etc.
- Sitz: Gemeinde des Hauptsitzes
- Zweck: Geschäftstätigkeit
- Kapital: Aktien- oder Stammkapital
- Organe: Verwaltungsrat, Geschäftsführung
- Unterschrift: Zeichnungsberechtigte Personen
Der Anmeldeprozess
1. Dokumente vorbereiten
- Öffentliche Urkunde (Statuten)
- Gründungsprotokoll
- Ausweiskopien
2. Anmeldung einreichen
Die Anmeldung erfolgt beim kantonalen Handelsregisteramt.
3. Prüfung
Das Amt prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
4. Publikation
Nach Eintragung wird die Firma im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert.
Kosten
Die Kosten variieren je nach Kanton, typisch:
- Erstanmeldung: CHF 600-1200
- Änderungen: CHF 200-400
