Der Verwaltungsrat trägt grosse Verantwortung in einer AG. Diese Pflichten sollten Sie kennen.
Unübertragbare Kernaufgaben
Gemäss OR Art. 716a sind folgende Aufgaben nicht delegierbar:
- Oberleitung: Strategische Führung der Gesellschaft
- Organisation: Festlegung der Organisationsstruktur
- Rechnungswesen: Gestaltung des Rechnungswesystems
- Finanzplanung: Wenn für Führung nötig
- Oberaufsicht: Überwachung der Geschäftsführung
- Geschäftsberichte: Erstellung und Verantwortung
Sorgfaltspflicht
Der Verwaltungsrat muss:
- Mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns handeln
- Interessen der Gesellschaft wahren
- Sich regelmässig informieren
- An Sitzungen teilnehmen
Treuepflicht
VR-Mitglieder müssen:
- Geschäftsgeheimnisse wahren
- Interessenskonflikte vermeiden
- Keine Konkurrenz zur Gesellschaft betreiben
Haftung
Bei Pflichtverletzung haften VR-Mitglieder persönlich und solidarisch für entstandene Schäden.
Versicherungen
Eine D&O-Versicherung (Directors and Officers) schützt vor persönlicher Haftung.
